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   LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2016 - L 2 R 578/15   

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https://dejure.org/2016,19873
LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2016 - L 2 R 578/15 (https://dejure.org/2016,19873)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20.04.2016 - L 2 R 578/15 (https://dejure.org/2016,19873)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20. April 2016 - L 2 R 578/15 (https://dejure.org/2016,19873)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 151 Abs. 1 SGG; § 202 S. 1 SGG; § 65a SGG; § 67 Abs. 1 SGG; § 51 Abs. 2 ZPO
    Rentenrechtliche Bewertung von Kinderziehungszeiten; Versäumung der Berufungsfrist; Übermittlung von Rechtsmittelschriften im elektronischen Rechtsverkehr; Verknüpfungsdatei; Anwaltliche Sorgfaltspflichten; Anforderungen an die Klarheit und Bestimmtheit von ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rentenrechtliche Bewertung von Kinderziehungszeiten; Versäumung der Berufungsfrist; Übermittlung von Rechtsmittelschriften im elektronischen Rechtsverkehr; Verknüpfungsdatei; Anwaltliche Sorgfaltspflichten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Klarheit und Bestimmtheit von Rechtsmittelschriften im sozialgerichtlichen Verfahren; Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach der Versäumung der Berufungsfrist im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs nach Übersendung einer ...

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Klarheit und Bestimmtheit von Rechtsmittelschriften im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 26.11.1987 - 2 RU 42/87

    Berufung - Erwerbsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2016 - L 2 R 578/15
    Das Erfordernis der Bezeichnung jedenfalls des Rechtsmittelklägers ist deshalb unabhängig davon, ob das angefochtene Urteil näher zu bezeichnen ist oder nicht (BSG, Urteil vom 26. November 1987 - 2 RU 42/87 -, SozR 1500 § 151 Nr. 11).

    Klarheit und Bestimmtheit der Rechtsmittelschrift müssen sich aus ihr selbst - gegebenenfalls zusammen mit rechtzeitig innerhalb der Berufungsfrist eingehenden Akten und Urkunden - ergeben; und es reicht folglich nicht aus, wenn das Gericht sie durch eigene Ermittlungen zur Kenntnis bekommt (BSG, Urteil vom 26. November 1987, aaO).

  • BGH, 22.10.2014 - XII ZB 257/14

    Wiedereinsetzung in die versäumte Beschwerdebegründungsfrist in einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2016 - L 2 R 578/15
    Im Ergebnis verbleibt umso weniger Raum für die Annahme einer unverschuldeten Fristversäumnis, als ein Rechtsanwalt, der - wie im vorliegenden Fall - die Frist zur Einlegung oder Begründung eines Rechtsmittels bis zum letzten Tag ausschöpft, wegen des damit erfahrungsgemäß verbundenen Risikos sogar noch erhöhte Sorgfalt aufzuwenden hat, um die Einhaltung der Frist sicherzustellen (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2014 - XII ZB 257/14 -, NJW 2015, 171); im vorliegenden Fall hat die Bevollmächtigte aus den bereits aufgezeigten Gründen aber ohnehin bereits die allgemeine Sorgfalt missachtet.
  • BVerfG, 29.08.2007 - 1 BvR 858/03

    Eingeschränkte Bewertung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2016 - L 2 R 578/15
    Der Gesetzgeber hat mit der Heranziehung dieser Grenzen auch im vorliegend zu beurteilenden Zusammenhang die Grenzen seines nicht unerheblichen Gestaltungsrahmens nicht überschritten (BVerfG, Beschluss vom 29. August 2007 - 1 BvR 858/03 -).
  • BGH, 19.11.1997 - VIII ZB 33/97

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei der Übermittlung fristwahrender

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2016 - L 2 R 578/15
    Mit Rücksicht auf die Risiken beim Einsatz eines Telefaxgerätes kommt der Rechtsanwalt seiner Verpflichtung, für eine wirksame Ausgangskontrolle zu sorgen, nur dann nach, wenn er seinen dafür zuständigen Mitarbeitern die Weisung erteilt, sich einen Einzelnachweis ausdrucken zu lassen, auf dieser Grundlage die Vollständigkeit der Übermittlung zu prüfen und die Not- bzw. Rechtsmittelfrist erst nach Kontrolle des Sendeberichts zu löschen (BGH, Beschluss vom 19. November 1997 - VIII ZB 33/97 -, NJW 1998, 907).
  • BGH, 13.03.2007 - XI ZB 13/06

    Anforderungen an die Bezeichnung des Rechtsmittelführers in der Berufungsschrift;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2016 - L 2 R 578/15
    Aus der Berufungsschrift allein oder jedenfalls mit Hilfe weiterer Unterlagen, etwa dem beigefügten erstinstanzlichen Urteil, muss bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist eindeutig zu erkennen sein, wer Berufungskläger ist und wer Berufungsbeklagter sein soll (BGH, Beschluss vom 13. März 2007 - XI ZB 13/06 -, Rn. 7, juris).
  • BGH, 20.02.1995 - II ZB 16/94

    Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Abfassung und Unterzeichnung einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2016 - L 2 R 578/15
    Dessen richtiges Funktionieren setzt im konkreten Fall voraus, dass die Daten zutreffend eingegeben und bei der jeweiligen Maßnahme die richtigen Befehle erteilt werden (BGH, Beschluss vom 20. Februar 1995 - II ZB 16/94 -, NJW 1995, 1499).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2018 - L 1 R 11/18
    Die dagegen eingelegte Berufung - L 2 R 578/15 - hatte ebenso wenig Erfolg, wie die Nichtzulassungsbeschwerde an das Bundessozialgericht (BSG) - B 5 R 232/16 B -, die diese mit Beschluss vom 29. November 2016 zurückgewiesen hatte.

    Ferner verweise sie auf die Gründe des Urteils des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen vom 20. April 2016 - L 2 R 578/15 -.

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